ZEUGENBEISTAND

Sie sind als Zeuge zum Gericht geladen und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen ?

Als Zeuge haben Sie bestimmte Rechte. So können Sie die Aussage verweigern, wenn Verwandte von Ihnen beschuldigt werden oder wenn Sie sich selber mit einer ehrlichen Aussage belasten müssten.

Es ist nicht immer leicht einzuschätzen, ob es sinnvoll ist, von diesem Recht Gebrauch zu machen und was das für Sie bzw. Ihren Verwandten bedeutet.

Im Strafverfahren haben Sie deshalb auch das Recht auf einen Zeugenbeistand. Dieses Rechts sollten Sie nutzen, wenn Sie unsicher sind.

Als Zeugenbeistand habe ich genauso wie als Verteidiger eine Schweigepflicht. Sie können also offen mit mir reden. Auf der Basis unserer Gespräche werde ich Sie beraten, ob und inwieweit Sie ein Aussageverweigerungsrecht haben und ob Sie dieses gebrauchen sollten. Bei Ihrer Aussage vor Gericht stehe ich Ihnen zur Seite und helfe Ihnen, dieses Recht durchzusetzen.