VERTEIDIGUNG

Verteidigung bedeutet in erster Linie, parteiisch zu sein. Der Verteidiger nimmt die Partei des Mandanten. Ein Strafverteidiger verteidigt einen beschuldigten Mandanten gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er verteidigt in der Regel nicht die dem Mandanten vorgeworfene Tat. Für das Verhältnis des Verteidigers zum Mandanten kommt es deswegen nicht darauf an, ob der gegen den Mandanten erhobene Vorwurf richtig oder falsch ist. Es kommt darauf an, dass Verteidiger und Mandant miteinander kommunizieren können, dass der Mandant dem Verteidiger vertrauen und offen mit ihm reden kann. Eine Stärke des Verteidigers gegenüber den anderen Prozessbeteiligten liegt darin, dass der Verteidiger ebenso wie der Angeklagte weiß, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht. Gut verteidigen kann nur, wer dieses Wissen besitzt. Ein Mandant, der seinen Verteidiger belügt, schadet sich deswegen selbst.

Jeder Verteidigung liegt ein Tatvorwurf zu Grunde, der von der Staatsanwaltschaft zusammengetragen und gegebenenfalls angeklagt wird: Ein Mensch habe zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort eine bestimmte Handlung begangen. Im Strafverfahren geht es darum, mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln festzustellen, ob dieser Vorwurf richtig ist, der beschuldigte Mandant also zu der bestimmten Zeit am bestimmten Ort war und die ihm vorgeworfene Handlung begangen hat. Um dies zu prüfen, werden Zeugen gehört, Urkunden verlesen, Tatorte oder Fotos oder Beweismittel in Augenschein genommen oder Gutachten erstellt.

Der Verteidiger achtet darauf, dass dies nach den Regeln der Strafprozessordnung geschieht, dass dem Mandanten günstige Beweise erhoben werden. Der Verteidiger wird versuchen, dem Mandanten ungünstige Beweismittel ins rechte Licht zu rücken. Sofern es um eine konkrete Strafzumessung geht, wird der Verteidiger versuchen, an der Erklärung der Tat zugunsten des Mandanten mitzuarbeiten.