NEBENKLAGE

Als geschädigte Person haben Sie bei manchen Delikten das Recht, am Prozeß teilzunehmen und eigene Anträge zu stellen. Dabei können Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ihr Anwalt wird Ihre Interessen vertreten und darauf achten, dass Ihre Würde respektiert wird.

Eine Besonderheit besteht darin, dass Sie als Nebenkläger Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt im Strafverfahren durchsetzen können, indem Sie einen sogenannten Adhäsionsantrag stellen.

Bei schwerwiegenden Delikten wird Ihnen auf Ihren Antrag ein Anwalt als Vertreter beigeordnet, so dass der Staat für dessen Kosten aufkommt. Prozeßkostenhilfe bekommen Sie auch, wenn Ihre finanziellen Verhältnisse es Ihnen nicht erlauben, einen Anwalt zu bezahlen.