FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland darf in jedem Rechtsgebiet tätig werden, Mandanten beraten und vertreten. Fachanwalt wird, wer eine besondere, zusätzliche Qualifikation erworben hat. Die Qualifikation besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
In einem theoretischen Teil muss der Fachanwalt nachgewiesen haben, dass er besondere Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet erworben hat. Dies geschieht durch einen 120 Stunden umfassenden Kurs, der von auf diesem Rechtsgebiet tätigen Rechtsanwälten, Richtern oder Professoren angeboten wird.
Um Fachanwalt für Strafrecht zu werden, muss man darüber hinaus nachweisen, in drei Jahren Praxis wenigstens 60 strafrechtliche Fälle bearbeitet und mindestens 40 Verhandlungstage vor Schöffengerichten oder vor der Großen Strafkammer absolviert zu haben.
Ich bin seit 1996 als Strafverteidiger tätig und seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht.
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