KOSTEN

Gute Arbeit ist nicht billig und auch ein guter Verteidiger kostet Sie Geld.

Das Honorar des Strafverteidigers richtet sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) RVG. Je nach Umfang und Bedeutung der Verteidigungsarbeit bemisst sich dann das Honorar des Verteidigers.

Es ist allerdings üblich, dass zwischen Mandant und Verteidiger Honorarvereinbarungen geschlossen werden, wobei entweder ein Pauschal- oder ein Stundenhonorar vereinbart wird.

Für die Verteidigung in einem durchschnittlichen Strafverfahren mit einer mehrstündigen Hauptverhandlung müssen Sie mit Kosten zwischen 800,00 € und 1.500,00 € rechnen.